Ein ehemaliger Oberarzt eines Paderborner Krankenhauses ist mit einer Klage gegen seine Kündigung vor Gericht gescheitert. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich.
Der Grund für die Kündigung: Bei einer OP an einer 76-Jährigen, die unter Vollnarkose stand, ließ sich der Arzt von seinem 16-jährigen Sohn helfen – unter anderem durfte der Teenager den Operationsbereich mit Haken offenhalten und auch letzte Tackervorgänge an der Wunde vornehmen.
Die Klinikleitung erfuhr von dem Vorfall und kündigte dem Mediziner.