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Nachhaltigkeit fördern

Energielabel für Smartphones und Tablets

 

23. Juni 2025

  • Das neue Energielabel ist seit dem 20. Juni Pflicht.

  • Auf dem neuen Label werden u.a. die Batterie-Ausdauerzeit, die Zuverlässigkeits- und Reparierbarkeits-Klasse gekennzeichnet.  

  • Mit der neuen Richtlinie wird auch eine längere Lebensdauer-Option der Geräte zur Pflicht indem z.B. Ersatzteile bis zu sieben Jahre und Betriebssystem-Updates mindestens fünf Jahre verfüg-bar sein müssen.

    „Die Regulierung konzentriert sich auf Maßnahmen zur Verlängerung der Produktlebensdauer (Reparaturfähigkeit, Aufrüstbarkeit, Akkulauf-zeit). Die Erhöhung der durchschnittlichen Lebensdauer (...), bedeutet einen Rückgang des Jahresabsatzes bei gleichbleibendem Lagerbestand.“
    Offizielle Website der Europäischen Kommission (EU) zur neuen Labelkennzeichnung

     

Warum ein neues Label?

Verbraucherinnen und Verbraucher kennen ein ähnliches Label von Kühlschränken, Waschmaschine oder Spülmaschinen – das weiße Label mit Informationen u.a. zur Energieeffizienz. Seit dieser Woche müssen auch Smartphones entsprechend gekennzeichnet werden. Das Design ähnelt den schon bekannten Labels. Wir können darin die Einteilung in die entsprechende Energieeffizienzklas-se ablesen – A bezeichnet dabei den Höchstwert und damit eine hohe Effizienz, G-Bewertungen dokumentieren die Geräte mit einer niedrigen, schlechten Effizienz. Für uns Verbraucherinnen und Verbraucher liefert die neue Etikettierung klare Vorteile: „Mithilfe des Labels können Sie Smartphones und Tablets beim Kauf besser vergleichen und Nachhaltigkeitskriterien in Ihre Kaufentscheidung einfließen lassen,“ erläutert die Verbraucherzentrale und schreibt weiter: „Das Label soll Verbraucher:innen in der EU helfen, fundiertere und nachhaltigere Kaufentscheidungen zu treffen, und einen umweltverträglicheren Umgang mit den Geräten fördern.“

Wie lange läuft der Akku?

Die Batterielaufzeit ist meist eines der wichtigsten Kriterien für den Smartphone- bzw. Tableteinkauf. Mit dem neuen Label bekommen wir angezeigt, wie lange die Batterielaufzeit nach voller Aufladung ist. Zusätzlich sehen wir auch, wie oft wir ein Gerät aufladen können, bzw. wie lange ein Akku hält, bis er mehr als 20 Prozent seiner anfänglichen Leistung verloren hat. (Punkt 3 und 5 auf dem Screenshot) Neben diesen wichtigen Daten für den Neukauf liefert das neue Label auch weitere, wichtige Infos zur Robustheit eines Gerätes (Punkt 4 auf dem Screenshot): „Die Zuverlässigkeitsklasse (Stoßfestigkeit) eines Smartphones oder Tablets gegenüber wiederholtem freien Fall wird anhand der Anzahl der Stürze (auf der Grundlage eines standardisierten Tests) bestimmt, die das Gerät ohne Funktionseinschränkung übersteht,“ schreibt die EU auf ihrer Website zur Regelung

Wie leicht kann das Gerät repariert werden?

Das neue Label liefert auch eine Bewertung zur Reparaturfähigkeitsklasse (Punkt 6 des Screenshots). Diese zeigt an, wie einfach oder schwer ein Gerät auseinandergenommen werden kann. Allerdings wird in diesen Wert nicht mit eingerechnet, wie teuer die Ersatzteile sind oder wie hoch die Reparaturkosten sind. Die Verbraucherzentrale weist deswegen daraufhin: „Ein Smartphone mit gut bewerteter Reparierbarkeit kann also trotzdem teurer in der Instandsetzung sein als ein Gerät mit schlecht bewerteter Reparierbarkeit.“ Der letzte Wert des neuen Labels informiert Verbrauchende über die Widerstandsfähigkeit der Smartphones und Tablets (Punkt 7 des Screenshots). Die EU nennt diesen Bereich die Schutzart. Dieser Wert zeigt die Dichtigkeit eines Gerätegehäuses z.B. gegen Staub, Schmutz und Feuchtigkeit an. Alle Kategorien werden mit Buchstaben bemessen – die Skala reicht von A = der Bestwert bis E = der schlechteste Wert.

Für welche Geräte gilt die Labelpflicht?

Der Stichtag für die Label-Kennzeichnungs-Pflicht ist der 20. Juni 2025. Alle Geräte, die nach diesem Zeitpunkt auf den Markt kommen, müssen gelabelt sein. Alle älteren Geräte sind (natürlich) weiter erhältlich, nur eben nicht gelabelt. Trotzdem erwarten Expertinnen und Experten eine positive Veränderung des Marktes. Denn neben den praktischen Nutzerinfos, die das Label liefert, werden die Hersteller auch verpflichtet, wie lange Ersatzteile und Reparaturanweisungen (7 Jahre) sowie Softwareupdates (5 Jahre) verfügbar sein müssen. Barbara Metz, Geschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sagte dazu im RBB-Fernsehen: „Die neuen Regelungen für Smartphones und Co. sind ein wichtiger Schritt zu umweltfreundlicheren Produkten und einer verbesserten Verbraucherinformation.“ Die EU erwartet, dass bei Geräten, die nach den neuen Regeln hergestellt werden, die Bedarfe an Primärenergie um ein Drittel sinken wird. Sie beziffert das Einsparvolumen bis 2030 auf 14 Terrawattstunden Primärenergie und erklärt: „Die neuen Regeln tragen zudem dazu bei, die Nutzung und das Recycling kritischer Rohstoffe zu optimieren.“   


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