19. August 2024
„Wir stärken die demokratischen Rechte von Personen und Organisationen auf Social Media. Der Digital Services Act soll einen digitalen Raum schaffen, in dem Rechte geschützt werden. Mit unseren Entscheidungen wollen wir einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten.“
Raphael Kneer, Geschäftsführer und Mitbegründer von User Rights
„Wir bieten effektive Verfahren, um Streitigkeiten mit Social Media-Plattformen beizulegen,“ lautet die Mission von Users Rights auf der eigenen Website. Als erste zertifizierte Streitschlichtungsstelle unterstützt sie Social Media-Userinnen und -User bei zwei Konfliktarten mit den Plattformen:
1. Wenn sie selbst betroffen sind, weil z.B. eigene Posts gelöscht wurden oder der eigene Account gesperrt wurde.
2. Wenn die Plattform auf eine Meldung nicht reagiert bzw. es ablehnt aktiv zu werden. Userinnen oder User melden zum Beispiel einen Post, der rechtswidrig scheint oder gegen die vorherrschenden Nutzungsbedingungen verstößt. Die Meldung bleibt aber folgenlos.
Die Macher von User Rights versprechen in solchen Fällen auf der Startseite der neuen Streitschlichtungsstelle Unterstützung: „Ob Hass und Hetze, Beleidigungen, Falschbehauptungen oder Grundrechtsverletzungen - Personen und Organisationen, die von Maßnahmen von Social Media-Plattform betroffen sind, können bei uns eine Beschwerde einreichen, die wir prüfen und entscheiden.“
Das Versprechen von User Rights klingt dabei vielversprechend wie einfach. In den FAQs heißt es zum Verfahren, „sie stellen den Antrag, wir machen den Rest.“ Danach müssen Betroffene ihren Fall einfach online in einem Antragsformular eingeben. Für das Ausfüllen braucht es nach Angaben von User Rights ca. fünf Minuten. Die Juristinnen und Juristen der Streitschlichtungsstelle checken nach Eingang der Beschwerde als erstes, ob „mutmaßliche Verstöße gegen das nationale Recht als auch gegen die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Social Media-Plattform“ vorliegen. Je nach Bewertung des Falles kommunizieren sie mit der jeweiligen Social Media-Plattform. Diese sind verpflichtet, mit User Rights als offiziell zertifizierte Stelle zusammen zu arbeiten und müssen die nötigen Daten bereitstellen. Die Userinnen und User bekommen abschließend eine „begründete Entscheidung“. Auf dieser Basis können sie selbst weitere Reaktionen beschließen: „Lohnt sich der Weg zum Gericht? Oder wäre eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde der bessere Weg?“
Die rechtlich beratende Unterstützung der Social Media-Nutzerinnen und -Nutzer ist kostenlos. Das ist neben der Unabhängigkit, der Unparteilichkeit und der gründlichen Fall-Prüfung eines der vier Prinzipien der Arbeit von User Rights. Die Arbeit der zertifizierten Streitschlichtungsstelle ist für Betroffene kostenlos. User Rights wird über Gebühren an die Plattformen finanziert. Sie dürfen den Plattformen „angemessene Kosten für die Verfahren in Rechnung stellen, welche in der Höhe begrenzt sind und von der zuständigen Behörde kontinuierlich geprüft werden.“ (Wer die Kosten einsehen möchte, kann online die Kostenordnung von User Rights einsehen.) Diese Finanzierungs-Regelung ist im Digital Service Act (DSA) verankert. Der DSA will einen sichern und transparenten digitalen Raum im Internet schaffen. Zum Start unterstützt User Rights die Beschwerden zu den Plattformen Instagram, TikTok und LinkedIn. Weitere Plattformen sollen in den kommenden zwei Jahren folgen.
„Wir arbeiten sorgfältiger als Social Media Plattformen und schneller als Gerichte.“
User Rights kann den Beschwerden der Betroffenen allerdings nur mehr Nachdruck verleihen – mehr nicht. Denn die Entscheidungen der von User Rights „sind nicht unmittelbar bindend.“ Gleichzeitig ist auch der Handlungsraum von User Rights begrenzt. Wer sich durch die Fallprüfung klickt, kommt schnell auf eine Seite, auf der aufgelistet wird, welche Themen „außerhalb der Zuständigkeit von User Right“ liegen. Dazu gehören unter anderem Straftaten gegen Minderjährige, Verstöße gegen den Datenschutz, Pornographie, Verstöße gegen das geistige Eigentum oder den Tierschutz. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erklärte Raphael Kneer, Geschäftsführer von User Rights: Sie wollten sich zunächst besonders auf „Äußerungen und Meinungen auf Social Media“ konzentrieren, da diese „typischerweise einen Großteil aller streitigen Verfahren auf Social Media“ darstellten. In anderen und ggfs. schwereren Fällen können Betroffene das Beschwerdeportal der Bundesnetzagentur nutzen oder bei strafrechtlich-relevanten Fällen die Onlinewachen der Polizei.
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